Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB)

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, was z.B. auch dann der Fall ist, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das bezeichnete Angebot / Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben, die uns vom Verkäufer / Vermieter genannt werden, richtig und vollständig sind. Irrtum bleibt daher vorbehalten. Für die Verfügbarkeit des Angebotes / Objektes im Augenblick des Zugangs dieser Offerte können wir keine Garantie übernehmen. Zwischenverkauf / Vermietung bleibt vorbehalten.

Bei Unternehmensverkäufen beträgt unsere Provision 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen USt. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz beträgt unsere Courtage 6,25 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen USt. Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten beträgt unsere Courtage drei Netto-/ bzw. drei Brutto- Monatsmieten (Netto- Monatsmiete zzgl. Heizkosten und Betriebskosten) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Vermietung von Wohnraum beträgt unsere Courtage 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen USt., die nach neuester Rechtssprechung vom Auftraggeber zu entrichten ist (Bestellerprinzip). Die Courtage zahlen Sie bei Vertragsabschluss, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande gekommen ist. Die Courtage steht uns Ihnen gegenüber auch dann in voller Höhe zu, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht direkt und - oder nicht Sie direkt, sondern indirekt oder mittelbar (z.B. über Dritte oder verbundene Unternehmen oder Personen) Vertragspartner sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unsere Provision wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Wir haben ferner Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes. Die Courtage ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung des Objektes nach Ablauf unseres Auftrages zustande kommt. Dieses gilt auch dann, wenn das angebotene Objekt ohne unsere Vermittlungstätigkeit freihändig oder in einem Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden sollte. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Der Inhalt unserer Angebote ist immer vertraulich. Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus ohne unsere Einwilligung an Dritte weitergeben, andernfalls haften Sie für den uns entstandenen Schaden bis zur Höhe der Courtage. Sollte Ihnen das Objekt bekannt sein, informieren Sie uns bitte innerhalb von 3 Tagen. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind.

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Für Vollkaufleute, ist der Gerichtsstand Hamburg.